LAG Köln, Urteil vom 02.11.2021 - 4 Sa 290/21
Liest eine Arbeitnehmerin, die im Rahmen ihrer Aufgaben Zugriff auf den PC und das E-Mail-Konto ihres Arbeitgebers hat, unbefugt eine an ihren Vorgesetzten gerichtete E-Mail und fertigt von dem Anhang einer offensichtlich privaten E-Mail eine Kopie an, die sie an eine dritte Person weitergibt, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung.
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