Wer sich nach einer Kündigung sofort für die Restabeitsvertragszeit krankschreiben lässt, kann nicht in jedem Fall mit der Lohnfortzahlung bis zum Ausscheiden aus dem Betrieb rechnen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 8. September 2021 – (5 AZR 149/21).
- ra-fieber
Comments