Herzlich Willkommen!
§§ RECHTSBERATUNG
ARBEITSRECHT
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet das Arbeitsrecht. Hierbei vertreten wir langjährig erfolgreich sowohl die Interessen von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern. Dabei haben wir festgestellt, dass es bei vielen arbeitsrecht-lichen Problemen bereits vorab sinnvoll sein kann, eine kompetente rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um spätere Differenzen oder Nachteile zu vermeiden.
Rechtsanwalt Alexander Fieber besitzt seit mehr als 15 Jahren die Qualifikation, die praktische Erfahrung und Weiterbildung, die zum Führen der Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ berechtigt.
HANDELS- & GESELLSCHAFTSRECHT
Sie möchten ein Unternehmen gründen? Dann ist die Wahl der bestmöglichen Gesellschaftsform die erste grundlegende Entscheidung. Bei deren Auswahl, aber auch bei einer Entscheidung über eine Unternehmensumwandlung sind wir Ihnen gern behilflich.
Natürlich werden wir dabei auch der Berücksichtigung des aktuellsten Steuerrechts gerecht. In Absprache mit Ihnen fertigen wir individuell auf ihr Vorhaben abgestimmte Gesellschaftsverträge und sämtliche andere Verträge, welche Sie für die Realisierung ihrer Vorhaben benötigen.
FAMILIENRECHT
Dieser Bereich wird hauptsächlich durch Rechtsanwalt Thomas Rensch betreut. Gerade am Anfang einer Trennung stellen sich, vor allem wenn Kinder mitbetroffen sind, viele Fragen zu deren Klärung gerade am Anfang eine intensive Betreuung notwendig ist.
Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Dabei versuchen wir, mit viel Fingerspitzengefühl auch konfliktreiche Situationen zu entschärfen und damit eine einvernehmliche Lösung zu finden.
STEUERRECHT
Neben der klassichen Steuerberatung bieten wir Ihnen die Vertretung im Steuerrechtsstreit an. Wir begleiten Sie im Prüfungs-, Festsetzungs- und Rechtsbehelfsverfahren gegenüber dem Finanzamt und vor den Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof.
Letztlich bieten wir Ihnen ebenfalls die Beratung und Verteidigung im Steuerstrafverfahren an. Dabei steht der Focus auf der Erarbeitung einer steueroptimierten
Lösung jedoch unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass sich die Besteuerung in einem sozialen Gemeinwesen nicht völlig vermeiden lässt.