Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Fall die Rechte von schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gestärkt, Urteil vom 28. Mai 2020, Az. 8 AZR 170/19. Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer wurde entgegen den gesetzlichen Bestimmungen nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen.
Das BAG verfünffachte die vom Landesarbeitsgericht festgesetzte Entschädigung auf 5.100,- Euro und unterstrich in der Begründung noch einmal die präventive Wirkung des § 15 II AGG bei Diskriminierungen. https://juris.bundesarbeitsgericht.de/zweitesformat/bag/2020/2020-08-20/8_AZR_170-19.pdf
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