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Achtung bei passgenauen Krankmeldungen auf den Kündigungszeitraum

Urteil BAG v. 13.12.2023

 


Der hohe Beweiswert einer ärztlichen Krankmeldung kann entfallen, wenn diese zeitlich unmittelbar mit dem Zeitraum der Kündigungsfrist zusammenfällt. Das entschied nun erneut das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 13.12.2023 (AZ.: 5 AZR 137/23).


Der Arbeitnehmer, ein Zeitarbeiter, verlängerte in dem zugrundeliegenden Sachverhalt seine Krankenzeit mehrfach durch Atteste exakt bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.


Der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Arzt kommt üblicherweise ein besonders hoher Beweiswert zu. Sie reicht in der Regel in arbeitsgerichtlichen Prozessen aus, um den Beweis der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers für die Richter als erbracht anzusehen. Bereits mit Urteil vom 08.09.2021 (AZ.: 5 AZR 149/21) entschied das Bundesarbeitsgericht jedoch, dass dieser hohe Beweiswert erschüttert werde, wenn sich der Zeitraum der Krankschreibung passgenau mit dem der Kündigung deckt oder unmittelbar an diese anschließt. Dabei ist außerdem unbeachtlich, von wem die Kündigung ausgeht, so die aktuelle Entscheidung.


Daher: Obacht bei maßgeschneiderten Krankschreibungen! Maßgeblich für die Entscheidung über das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit sind letztlich dennoch stets die Umstände des Einzelfalls, zu denen ich Sie jederzeit gern berate.

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